AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verkauf und Lieferung von Maschinen und Anlagen
Geltung
Nachstehendes ist in Anlehnung an die allgemeinen Bedingungen von tecnoswiss, Verband des Schweizerischen Maschinen- und Werkzeughandels, formuliert und gilt für alle Verkäufe und Lieferungen, sofern diese Bedingungen nicht gemeinsam schriftlich abgeändert worden sind.
Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms EXW), zuzüglich gesetzliche MWSt. Die Kosten für elektrische Zuleitungen und Installationen sowie zusätzliche Apparate sind in den Preisen nicht inbegriffen. Montage, Inbetriebsetzung und Schulung wird, soweit nötig oder gewünscht, unabhängig vom Kaufvertrag ausgeführt und ist, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt, im Kaufpreis nicht enthalten. Die Verantwortung hiefür liegt in jedem Falle beim Käufer.
Lieferfristen
Die Lieferfristen sind nicht absolut verbindlich, doch verpflichten wir uns, solche möglichst einzuhalten. Verzögerungen in der Ablieferung, insbesondere verursacht durch Materialmangel, Betriebsstörungen der Lieferwerke, Transporthindernisse, Fälle von höherer Gewalt, usw., geben dem Käufer weder ein Recht auf Vertragsrücktritt noch auf Anspruch von Schadenersatz.
Garantie
Der Verkäufer gewährt im Rahmen der vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften, fachmännische Behandlung und Bedienung vorausgesetzt, eine Garantie für einwandfreies Funktionieren gemäss den allgemeinen tecnoswiss-Richtlinien bzw. Verkaufsunterlagen. Bei fehlerhaften Bauteilen leistet der Verkäufer Ersatz im Rahmen der und durch die Zulieferanten abgegebenen Garantien. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art können vom Verkäufer nicht übernommen werden. Im Handel mit gebrauchten Maschinen wird jegliche Gewährleistung ausdrücklich wegbedungen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und Mängel innert 8 Tagen zu rügen.
Zahlung
Als Zahlungsfrist gilt Zahlung vor Wegnahme; andere Zahlungsarten und –Fristen können vereinbart werden. Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, ungerechtfertigte Abzüge und Verzugszins ab Fälligkeit nach zu belasten. Der gesamte Kaufgegenstand bleibt in jedem Falle bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Einem Eintrag ins Register stimmt der Käufer auch ohne sein Mitwirken zu. Für allfällige Schäden und Wertminderungen in diesem Falle haftet der Käufer.
Verrechnung
Eine Verrechnung mit anderen Leistungen ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht gemäss Vertrag.
Versand
Die Ware reist stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Verpackung ist im Kaufpreis nicht inbegriffen und wird nicht zurückgenommen.
Kaufobjekt
Masse, Gewicht und Abbildungen sind ohne Verbindlichkeit. Technische Änderungen, soweit sie die wesentlichen Eigenschaften nicht verändern, werden vom Käufer akzeptiert. Schutzvorrichtungen, auch wenn behördlich vorgeschrieben, sind im Kaufpreis nicht inbegriffen; sie werden auf Bestellung geliefert.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Domizil des Verkäufers.
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